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g.U., g.g.A. und g.t.S.: was die EU-Siegel bedeuten

20. Juli 2026 4 Min. LesezeitAktualisiert 05.08.2026

g.t.S., g.U., g.g.A.: Die drei EU-Siegel im Vergleich

Die drei Kürzel sehen ähnlich aus und bedeuten sehr Verschiedenes. Der Unterschied lässt sich in einem Satz sagen: Bei g.U. müssen alle Produktionsschritte im festgelegten Gebiet erfolgen, bei g.g.A. genügt einer — und g.t.S. schützt überhaupt kein Gebiet, sondern ein Verfahren.

Die Definitionen

Was jeweils geschützt wird

Alle drei gehen auf dieselbe EU-Verordnung zurück, die Verordnung (EU) 1151/2012. Die Formulierungen sind knapp und der Unterschied liegt in einem einzigen Wort.

g.U.

Geschützte Ursprungsbezeichnung. Ein Erzeugnis, „dessen Produktionsschritte alle in dem abgegrenzten Gebiet erfolgen“. Vom Rohstoff bis zum fertigen Produkt bleibt alles in der Region. Das ist die strengste der drei Stufen.

g.g.A.

Geschützte geografische Angabe. Ein Erzeugnis, „bei dem wenigstens einer der Produktionsschritte in dem abgegrenzten Gebiet erfolgt“. Der Rohstoff darf also von anderswo kommen, solange ein wesentlicher Schritt vor Ort passiert.

g.t.S.

Garantiert traditionelle Spezialität. Beschreibt ein traditionelles Herstellungsverfahren oder eine traditionelle Zusammensetzung — ohne jeden geografischen Bezug. Wer die Spezifikation einhält, darf die Bezeichnung führen, unabhängig davon, wo er produziert.

Nebeneinander

Die drei im Vergleich

Kürzel Was im Gebiet passieren muss Beispiel aus Österreich
g.U.
geschützte Ursprungsbezeichnung
alle Produktionsschritte Vorarlberger Bergkäse g.U., eingetragen 1997; Gailtaler Almkäse g.U., eingetragen 1996
g.g.A.
geschützte geografische Angabe
mindestens ein Schritt Steirisches Kürbiskernöl g.g.A., eingetragen 1996
g.t.S.
garantiert traditionelle Spezialität
gar nichts — kein Gebietsbezug Heumilch g.t.S. — das Verfahren, nicht die Region
g.U.alle Schritte

Geschützte Ursprungsbezeichnung. Vom Rohstoff bis zum fertigen Produkt bleibt alles im Gebiet

g.g.A.ein Schritt

Geschützte geografische Angabe. Der Rohstoff darf von anderswo kommen

g.t.S.kein Gebiet

Garantiert traditionelle Spezialität. Geschützt ist das Verfahren, nicht die Herkunft

Derzeit sind 17 österreichische Bezeichnungen geschützt. Wer nachsehen will, ob eine bestimmte darunter ist, findet die vollständigen Register beim Österreichischen Patentamt und in der EU-Datenbank eAmbrosia.

Der häufigste Irrtum

g.t.S. sagt nichts über die Herkunft

Das ist der Punkt, an dem die meisten danebenliegen — und der praktisch relevanteste, weil g.t.S. auf vielen Milchprodukten steht.

Heumilch g.t.S. ist keine Herkunftsangabe. Geschützt ist das Verfahren: die silofreie Fütterung, also Gras im Sommer, Heu im Winter, keine vergorenen Futtermittel. Wer diese Spezifikation einhält und kontrollieren lässt, darf die Bezeichnung führen — überall in der EU. Eine Heumilch g.t.S. aus einer anderen Region ist genauso zu Recht Heumilch g.t.S.

Das entwertet das Siegel nicht, es sagt nur etwas anderes, als viele annehmen. Wer die Herkunft wissen will, schaut nicht auf das Kürzel, sondern auf die Sennerei und die Betriebe, von denen die Milch kommt. Bei unserem Heumilch-Artikel steht ausführlich, was hinter dem Verfahren steckt.

In eigener Sache

Warum wir manche Bezeichnungen nicht verwenden

Geschützte Bezeichnungen sind an eine Spezifikation gebunden, und die verlangt mehr als „kommt von dort“. Sie legt Fütterung, Verfahren, Reifezeiten, teils sogar den Ort der Verpackung fest, und die Einhaltung wird von akkreditierten Kontrollstellen geprüft — nicht vom Hersteller selbst.

Deshalb schreiben wir bei unseren Produkten lieber, was tatsächlich zutrifft: eine Sorte, ein Tal, ein Betrieb. „Bergkäse aus dem Zillertal, Sennerei Fügen“ sagt einem Leser mehr als ein Siegel, das dem Käse gar nicht zusteht — und es ist überprüfbar.

Wo unsere Produkte eine geschützte Bezeichnung tatsächlich führen, steht sie auf der Produktseite. Heumilch g.t.S. ist so ein Fall. Alles andere lassen wir weg, auch wenn es beim Suchen helfen würde.

Beim Einkauf

Was die Kürzel praktisch bringen

g.U. ist die härteste Aussage

Wenn Herkunft der Grund für den Kauf ist, ist g.U. das einzige Kürzel, das lückenlos dafür einsteht. Alles vom Rohstoff bis zur Fertigung stammt aus dem Gebiet.

g.g.A. braucht eine Rückfrage

Hier lohnt der Blick, welcher Schritt im Gebiet passiert. Bei manchen Erzeugnissen ist es die Verarbeitung, bei anderen die Reifung — der Rohstoff kann von weit her kommen.

g.t.S. ist eine Verfahrensfrage

Nützlich, wenn einem das Verfahren wichtig ist — etwa silofreie Fütterung. Nutzlos, wenn man wissen will, aus welchem Tal das Produkt stammt.

+++ Passend dazu

Heumilch aus dem Zillertal

Unsere Käse aus der Sennerei Fügen entstehen aus silofreier Zillertaler Heumilch von über 260 bäuerlichen Betrieben — bio-zertifiziert, ohne Gentechnik, mit AMA-Gütesiegel. Das Verfahren steht als Heumilch g.t.S. auf den Produktseiten, die Herkunft steht daneben: benanntes Tal, benannte Sennerei.

Käse aus dem Zillertal ansehen

Häufige Fragen

EU-Siegel: Fragen und Antworten

Was bedeutet g.g.A.?

Geschützte geografische Angabe. Geschützt ist ein Erzeugnis, bei dem wenigstens einer der Produktionsschritte in dem abgegrenzten Gebiet erfolgt. Der Rohstoff darf also aus einer anderen Region stammen, solange ein wesentlicher Schritt — etwa die Verarbeitung oder die Reifung — vor Ort passiert.

Was ist der Unterschied zwischen g.U. und g.g.A.?

Die Intensität des Gebietsbezugs. Bei der geschützten Ursprungsbezeichnung (g.U.) müssen alle Produktionsschritte im abgegrenzten Gebiet erfolgen, vom Rohstoff bis zum fertigen Produkt. Bei der geschützten geografischen Angabe (g.g.A.) genügt einer. g.U. ist damit die strengere der beiden Stufen.

Was bedeutet g.t.S. bei Käse?

Garantiert traditionelle Spezialität — und anders als die beiden anderen Siegel sagt sie nichts über die Herkunft. Geschützt ist ein traditionelles Herstellungsverfahren oder eine traditionelle Zusammensetzung. Bei Heumilch g.t.S. ist das die silofreie Fütterung. Wer die Spezifikation einhält, darf die Bezeichnung überall in der EU führen.

Wer kontrolliert, ob die Spezifikation eingehalten wird?

Akkreditierte und zugelassene private Kontrollstellen, nicht die Hersteller selbst. Grundlage ist die Verordnung (EU) 1151/2012, in Österreich umgesetzt über das EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz.

Wo sehe ich, welche Produkte geschützt sind?

Im Register des Österreichischen Patentamts für die österreichischen Bezeichnungen — derzeit sind 17 geschützt — und in der EU-Datenbank eAmbrosia für alle in der Union eingetragenen geografischen Angaben. Beide sind öffentlich einsehbar.

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